Psychische Gefährdungsbeurteilung

Was ist das und wozu braucht ein Unternehmen so etwas?

Das Arbeitsschutzgesetz schreibt in den §§ 3, 4 und 5 (Abschnitt 3, Punkt 6) vor, dass der Unternehmer Gefährdungen und Belastungen seiner Mitarbeiter an den Arbeitsplätzen zu ermitteln  und zu beurteilen hat. Dazu gehören auch die psychischen Belastungen. Das Ergebnis ist in einer sogenannten Gefährdungsbeurteilung zu dokumentieren und ggf. Maßnahmen zur Verminderung der Gefährdungen abzuleiten.

Zum Verständnis, was psychische Belastungen eigentlich sind, dient folgende Definition:

„Psychische Belastung ist die Gesamtheit aller erfassbaren Einflüsse, die von außen auf den Menschen zukommen und psychisch auf ihn einwirken“ (DIN ISO 10075-1)

Dabei ist gemeint, dass psychische Belastungen sowohl positive als auch negative Auswirkungen auf den Menschen und seine Arbeitsleistung haben können. Die Gesundheit und auch die Arbeitsleistung eines Mitarbeiters spiegeln das Zusammenwirken von Belastung und Beanspruchung wider. Beanspruchung bezeichnet hier die unmittelbare Auswirkung der psychischen Belastung auf das Individuum

Ein erfolgreiches Unternehmen ist durch eine optimale Anpassung der Arbeitssysteme an die physische und psychische Leistungsfähigkeit seiner Mitarbeiter gekennzeichnet, weniger durch Technikoptimierung. Motivierte, qualifizierte und kreative Beschäftigte sind langfristig gesünder und leistungsfähiger. Daher ist es auch ein ökonomischer  und unternehmerischer Aspekt, sich um die Gesundheit der Mitarbeiter zu kümmern

Statistisch belegt nehmen psychische Erkrankungen zu und diese beeinflussen auch andere körperliche Beschwerden, wie z.B. Rückenschmerzen, die zu Arbeitunfähigkeitszeiten führen können

Die Frage ist, in wieweit die Arbeit eine Rolle bei psychischen Erkrankungen spielt und wie der Arbeitgeber durch die Gestaltung der Arbeitsplätze seiner Mitarbeiter darauf Einfluss nehmen kann. Dazu sollten zunächst im Rahmen einer „Gefährdungsbeurteilung der psychischen Belastungsfaktoren“ die positiv und negativ wirkenden Gestaltungsmerkmale von Arbeitssystemen aufgespürt werden. Positive Merkmale zeigen die Ressourcen eines Betriebes auf und kennzeichnen bereits eine gesundheitsförderliche Arbeitsplatzgestaltung, negative Merkmale werden erkannt und entsprechende Maßnahmen zu Verbesserung können überlegt werden.

Unter Ressourcen  versteht man individuelle, organisatorische und weitere Faktoren, die geeignet sind, Fehlbeanspruchungen entgegenzuwirken oder sie zu verhindern. Die Zunahme negativ wirkender psychischer Belastungen ist oft die Folge gleichzeitig sinkender Ressourcen.

Beispiel einer Fehlbelastung ist eine unklare Aufgabenzuteilung. Eine Ressource ist eine klare Aufgabenstellung mit einem abgegrenzten Verantwortungsbereich. Oder Mitarbeiter klagen über Zeitdruck. Handlungs- und Entscheidungsspielräume würden sie entlasten.

Wenn Sie als Unternehmer Fragen zur Gefährdungsanalysen psychischer Belastungen haben oder Unterstützung bei der Umsetzung wünschen, melden Sie sich bei uns. Als erfahrener Arbeitsmediziner in Aachen stehe ich Ihnen gerne zur Seite.

 

AMEDI Zentrum Aachen
Arbeitsmedizin // Dr. Andreas C. Neuss
Auf der Hüls 5
52080 Aachen

Telefon 0241-91295883 oder mobil 0163-6355554
info[at]amedi-koeln[.]de  (info[at]amedi-koeln[.]de)  

 

Stand April 2015, Foto: Alexander Svensson (CC BY 2.0)